Ihre Fragen an uns
Wir beraten alle Unternehmen, die sich lieber auf ihre Expertise konzentrieren wollen und bei den unternehmerischen Finanzen sowie Buchhaltung Beratung benötigen. Auch Start-ups sind gerne willkommen.
Sie können uns jederzeit unter der im Menü unter Kontakt angegebenen Rufnummer und E-Mail erreichen und ein erstes Gespräch vereinbaren.
Bei diesem Gespräch wollen wir Sie und das Unternehmen zuerst einmal kennenlernen und herausfinden, ob wir die richtigen Ansprechpartner für Sie sind.
Das Erstgespräch sowie die grobe Konzepterstellung erfolgen ohne Berechnung.
Beratung: Wenn man ein Gewerbe startet oder in irgendeiner Form versucht, sich neu zu organisieren, steht man häufig alleine da. Besonders dann, wenn man eigentlich all seine Konzentration auf die unternehmerischen Ideen fokussieren möchte, ist es lästig, die ohnehin knapp werdende Freizeit auch noch in aufwändige Verwaltung investieren zu müssen. Hier kann es hilfreich sein, externen Rat zu suchen, um nicht jeden Weg erst einmal selbst auszuprobieren, sondern gleich mit dem richtigen zu starten. Wir helfen Ihnen, auf den richtigen Kurs zu kommen.
Dateimanagement: All das führt zu einer ausufernden Dokumentations- und Belegpflicht, die meist weit über die buchhalterischen Bedürfnisse hinausgeht. Der Umgang mit Dokumenten stellt daher eine häufig unterschätzte Aufgabenstellung für Unternehmer:innen dar. Insbesondere wird die im Laufe der Zeit aufkommende Menge an Daten – fremden wie auch selbst produzierten – meist für geringer gehalten, als sie letzten Endes ist. Und aus alledem soll noch eine vollständige und den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Buchhaltung erstellt werden. Wir kennen und zeigen Ihnen den Weg.
Rechnungswesen: Viele neu startende Unternehmer sehen in der Buchhaltung nur eine lästige Pflicht, um am Ende die noch lästigeren Steuern ermitteln und zahlen zu können. Dabei können Sie mit einer fachgerechten Buchhaltung viel mehr: Sie erlangen Überblick über die Liquidität aus der Verwaltung von Offenen Posten. Oder das Wissen über vorhandenes Eigentum aus der Anlagenbuchhaltung. Oder die genaue Einschätzung von Risiken und Ertragsmöglichkeiten einzelner Produkte durch die Kosten- und Leistungsrechnung. Es gibt unzählige weitere Bereiche, in denen aus dem Rechnungswesen hilfreiche Daten gezogen werden können. Fragen Sie uns nach unserem Know-How.
Ihre allgemeinen Fragen zu Buchhaltung
Ganz klar nein. Es muss keine ganze Ausbildung sein, aber ohne die Aneignung von Basiswissen geht es am Ende dann doch nicht. Es macht aber durchaus einen Unterschied in der Art, wie man die Tätigkeit umsetzt und an was man dabei alles denkt. Diese Grundkenntnisse kann man sich langsam durch Ausprobieren und simples Tun aneignen. Oder ein bisschen schneller, indem man auf Unterstützungsangebote zurückgreift. Beispielsweise das der Schellenberg Consult GmbH.
Eine Summe der Einnahmen und eine Summe der Ausgaben ergeben als Differenz einen Gewinn oder einen Verlust. Damit ist die Buchhaltung eigentlich erschlagen.
Leider kommt aber dann doch noch ein bisschen Bürokratie dazu. Sowohl in den Einnahmen als auch den Ausgaben kann Umsatzsteuer enthalten sein. Diese gehört nicht zum eigenen Betrieb, sondern muss dem Finanzamt weitergegeben werden. Manche Ausgaben kann man nicht sofort in voller Höhe ansetzen, sondern muss sie über eine gewisse Zeit verteilen (“Anlagevermögen”). Dann gibt es Aufwendungen, von denen nicht nur das Unternehmen profitiert, sondern man als Privatperson ebenfalls. Hier darf ein gewisser Anteil nicht abgezogen werden, der Großteil jedoch schon (bspw. “Sachbezüge”).
Um bei alledem nicht den Überblick zu verlieren, ist dann doch ein bisschen mehr Buchhaltung erforderlich als nur zwei Summen. Aber wenn man mal für sich selbst den Mehrwert erkannt hat, weil man beispielsweise die aktuellen Tankkosten auf Knopfdruck mit denen vor einigen Jahren vergleichen kann, kommt beim Buchen vielleicht sogar Freude auf.
Die Antwort auf die Frage lautet also: so wenig wie möglich, doch so viel wie gewollt.
Warum haben sich im Kfz-Bereich Allwetterreifen nie richtig durchgesetzt? Sie können “alles”. Aber nichts davon richtig gut. Genauso ist es bei den meisten Softwareprogrammen auch.
Wer ein Handelsunternehmen betreibt, braucht ein perfektes Warenwirtschaftssystem. Wer ein Produktionsunternehmen führt, legt Wert auf die Arbeitsvorbereitung. Ein Dienstleistungsunternehmen lebt hingegen von seiner Kontakten-Verwaltung.
Wenn irgendein Programm behauptet, das alles zu können UND darüber hinaus auch noch die perfekte Buchhaltungslösung vorweisen zu können, nun, dann sollte man sich ein bisschen mehr Zeit zum Testen nehmen.
Während im Volksmund unter Buchhaltung nur das Sammeln von Zahlen auf Konten verstanden wird, verbirgt sich in der Realität weit mehr dahinter. Eine goldene Regel beispielsweise lautet: “Keine Buchung ohne Beleg!”.
Ein einfacher, kurzer Satz mit enorm viel Bedeutung. Denn die Zahl auf dem Konto ist ja nur das Ende einer langen Verarbeitungskette. Irgendwann wurde von irgendwem irgendetwas ausgesucht, geprüft, bestellt und gekauft. Es wurde verarbeitet, verpackt, verkauft, transportiert und geliefert. All dies macht den Geschäftsprozess eines Unternehmens aus. Und all dies lässt sich nicht ohne Bürokratie bewerkstelligen, die irgendwo nach unterschiedlichen geltenden Vorschriften dokumentiert wurde. Anordnungen, die beachtet sein wollen und die am Ende zu einem Beleg führen. Erst wenn ebendieser existiert, kommt es zur Buchhaltung.
Das Umsatzsteuergesetz schreibt beispielsweise vor, welche Informationen zwingend auf einer Rechnung aufgeführt sein müssen. Fehlt eine dieser gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen, so ist der Beleg falsch. Streng genommen greift dann die Umkehr der oben erwähnten Regel: Kein Beleg = keine Buchung (in der Realität meistens dann doch, allerdings ist es ein bisschen komplizierter).
Wenn man die beiden Begriffe “Soll” und “Ist” wörtlich nehmen möchte, dann ist das Erste eine Wunsch-basierte Buchhaltung und das Zweite eine Fakten-basierte.
Verwendet man die Ist-Besteuerung, zählt nur das bewegte Geld. Hat ein Kunde einen Betrag aufs Bankkonto überwiesen, dann ist das ein Buchungsvorgang. Hat der Gewerbetreibende für einen Einkauf im Supermarkt Geld aus der Kasse genommen, so ist auch das ein Buchungsvorgang. Ob irgendwelche Lieferanten noch Geld haben wollen oder man selbst noch auf die Zahlung eines Kunden für überfällige Rechnungen wartet, spielt bei der buchhalterischen Betrachtung zuerst einmal keine Rolle.
Ab einer gewissen Unternehmensgröße oder auch auf Wunsch des Gewerbetreibenden von Beginn an, besteht jedoch die Pflicht zur Soll-besteuerten Buchführung. Hier werden alle im Zusammenhang mit dem Unternehmen stehenden Geschäftsvorfälle sofort verarbeitet. Sobald eine Rechnung an einen Kunden erstellt wird, wird diese in der Buchhaltung erfasst. Vollkommen unabhängig davon, ob der Kunde diese Rechnung jemals bezahlt. Wenn am Jahresende absehbar ist, dass aus einer Kundenreklamation ein Problem erwachsen könnte, dann ist dieses im zu erstellenden Jahresabschluss schon betraglich einzuschätzen und zu verbuchen.
Zusammengefasst lässt sich sagen: Die Ist-Besteuerung ist leichter zu erstellen, mit weniger Anforderungen versehen. Jedoch muss man zahlreiche Informationen, die für den Geschäftsbetrieb außerhalb der Buchhaltung erforderlich sind, noch mitpflegen.
Eine Soll-Besteuerung macht im ersten Moment mehr Aufwand, liefert aber dafür auch von Beginn an deutlich mehr relevante Daten.
Während die Buchhaltung im Regelfall allein die Ermittlung der Einnahmen und Ausgaben sowie das Dokumentieren der Höhe von Vermögen und Schulden abbildet, findet sich im Überbegriff Rechnungswesen weit mehr.
Die Buchhaltung erfordert eigentlich nur ein Forderungskonto und ein Verbindlichkeitskonto. Sobald man jedoch unterschiedliche Kunden mit mehreren Rechnungen zu bearbeiten hat, artet das in einem Konto verdichtet schnell in undurchsichtiges Chaos aus. Daher bringt heutzutage nahezu jedes Buchhaltungssystem als Selbstverständlichkeit schon das mit, was im Fachjargon eine “Nebenbuchhaltung” genannt wird: die Offene-Posten-Verwaltung.
Aber auch Zusatzlösungen, die rein der betriebswirtschaftlichen Bewertung dienen, fallen unter den Oberbegriff Rechnungswesen, ohne direkt etwas mit der Buchhaltung zu tun zu haben. Allen voran ist hier die Kosten- und Leistungsrechnung zu nennen.
Auch organisatorische Bereiche rund um die Buchhaltung sind eigenständige Felder, die mit dem Rechnungswesen immer mitgemeint sind. Beispielsweise die Verfahrensdokumentation zu Belegflüssen oder die Archivierung von Daten ganz allgemein.
Rechnungswesen ist also ein umfassender Sammelbegriff, während Buchhaltung nur einen Teilbereich davon bezeichnet. Im Volksmund wird hier jedoch häufig nicht weiter differenziert und beide Begriffe synonym verwendet.
Die Steuergesetzgebung in Deutschland sieht vor, dass sich um steuerliche Belange nur der Gewerbetreibende selbst (oder in ganz engen Rahmen seine nahestehende Verwandtschaft) kümmern darf, oder ein Vertreter der für diese Tätigkeiten ausgebildeten Berufsstände, allen voran Steuerberater und Rechtsanwälte. Aus diesem Winkel betrachtet lautet die Antwort auf die Frage also erst einmal: nein.
Nun ist es jedoch so, dass man sich unmöglich alle Kenntnisse des deutschen Steuerrechtes aneignen kann, um dann herauszufiltern, welche davon auf den eigenen Betrieb zutreffen und welche nicht. Schon der bekanntlich sehr erfolgreiche Bankier Amschel Mayer Rothschild stellte einmal treffend fest: “Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuern zahlen. Die Kenntnis jedoch häufig schon.”
Genauso wie man mit einem Problem am Fahrzeug in eine Werkstatt fährt und mit gesundheitlichen Problemen zum Arzt geht, so sollte man mit steuerlichen Themen auch zum Steuerberater gehen, um sicherzustellen, an alles gedacht zu haben.
Steuerberater bieten auch an, die Buchhaltung zu erstellen. Dies erfolgt jedoch erfahrungsgemäß deutlich mehr aus dem Sichtwinkel der Anforderungen durch das Finanzamt als den Bedürfnissen des Gewerbetreibenden entsprechend. Daher empfiehlt es sich, diese Arbeiten selbst zu machen, um einen Mehrwert daraus ziehen zu können. Damit diese eigenhändig erstellte Buchhaltung jedoch den Anforderungen des Steuerberaters genügt, gilt es manch einen Punkt zu beachten. Genau hierbei steht Ihnen die Schellenberg Consult GmbH zur Seite.